Kegelregeln

 

Vereinssatzung VEB Güllepumpe

1.    Der Verein führt den Namen „VolksEigener Betrieb Güllepumpe“.
2.
  
 Sinn und Zweck des Vereins ist das sportliche kegeln, dessen Pflege und Fortführung in jeglicher Hinsicht.
3.
        Der Verein wird durch einen Vorstand vertreten.

a)     Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden (Kegelvater) und seinem Stellvertreter.
b)
 
    Die Mitglieder wählen den Vorstand in freier, öffentlicher Wahl mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch 5 Mitglieder.

4.    Mitglieder können nur Männer werden.

a)      Frauen können als Gastkegler zugelassen werden. Weibliche Gastkegler sind vorher anzumelden.
b)
 
     Männliche Gastkegler können ohne vorherige Anmeldung am kegeln teilnehmen.

5.   Der Kegeltermin ist alle 4 Wochen Dienstags. Auf Antrag der Mitglieder kann der Termin geändert werden. Dazu ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich,    mindestens jedoch 6 Mitglieder.

6.   Der Kegelvater ist für die Einhaltung der Kegelregeln verantwortlich.
7.
 
 Die Mitglieder wählen mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch 6 Mitglieder, einen Kassenwart und einen Kassenbuchführer.
8.
  Der Kassenwart verwaltet zusammen mit dem Kassenbuchführer die eingenommenen Gelder und ist für externe Geldangelegenheiten des Vereins verantwortlich.
9.
   Der Kassenbuchwart führt ein Buch mit allen Ein- und Ausgaben des Vereins. Zu jedem Kegeln hat er das Buch mitzubringen und dort alle Zahlungsvorgänge zu vermerken.

a)      Das Kassenbuch wird zweimal im Kegeljahr durch 2 Mitglieder des Vereins geprüft. Diese 2 Mitglieder dürfen keine andere Funktion im Verein haben.
b)
 
    Ein Kegeljahr beginnt mit dem 01.01. eines Jahres und endet mit dem 31.12. des gleichen Jahres.
c) 
 
    Die Prüfungstermine sind jeweils zum Ende des ersten und zweiten Kegelhalbjahres.

10.  Bei Abstimmungen besitzt jedes Mitglied eine Stimme, der Kegelvater hat zwei Stimmen. Diese   Bestimmung findet keine Anwendung bei der Wahl des Kegelvaters.

 

Kegelregeln des VEB Güllepumpe

Die Kegelregeln regeln die Gebühren des Vereins "VEB-Güllepumpe". Die nachfolgenden Gebühren sind für alle Mitglieder verbindlich. Die Gebühren sind nach jedem Kegeln zu entrichten und der Kegelkasse zuzuführen.

·    Teilnahme / Nichtteilnahme am Kegeln
Jedes am Kegeln teilnehmende Mitglied hat einen Betrag von Euro 5,0- zu entrichten. Nicht anwesende Mitglieder haben ein Betrag von Euro 5,0- zu entrichten. Die Kosten der Kegelbahn werden durch die am Kegeln teilnehmenden Personen geteilt. 

·    Gastkegler
Gastkegler haben sich in gleicher Höhe wie Mitglieder an den Kosten für die Kegelbahn zu beteiligen. Kosten für Spiele, Pumpe usw. sind von Gastkeglern in gleicher Höhe wie von Mitgliedern zu tragen und unter Gastkegler im Kegelbuch zu führen.

·    Spiele
Bei Kegelspielen zahlen die letzten 3. Der Letzte bezahlt Euro 1,5- in die Kegelkasse, der Vorletzte Euro 1,0- und der Drittletzte Euro 0,50. 

·    Pumpen
Für jede gekegelte Pumpe hat der Spieler Euro 0,20- zu entrichten. 

·    Band berühren, Klingeln
Beim Berühren des Bandes der Kegelbahn durch einen Kegler oder dessen Kugel, ist ein Betrag von Euro 0,50- zu entrichten.

·    Einsatz vergessen, zu früh gekegelt
Wer seinen Kegeleinsatz vergisst, wer zu früh kegelt, wenn er noch nicht an der Reihe ist oder wer durch das Bringen einer Kugel an seinem Platz auf seinen Einsatz aufmerksam gemacht werden muss, hat eine Gebühr von Euro 1,0- zu entrichten. 

·     Zu spät zum Kegeltermin erscheinen
Das Kegeln beginnt um 20:00 Uhr. Um 20:10 haben alle teilnehmenden Mitglieder beim Kegeln zu sein. Wer später erscheint, hat eine Gebühr von Euro 0,10 pro Minute zu entrichten. Die Zeit zählt ab 20:10 Uhr.

Die Gebühren sind am Ende eines jeden Kegelns an den Kassenbuchführer zu bezahlen.  Es besteht die Möglichkeit einen größeren Betrag zu zahlen und dann die Gebühren von dem Guthaben zu begleichen. Außenstände sind innerhalb von 3 Monaten zu begleichen, ansonsten wird eine Gebühr von Euro 5,00 erhoben.

 

Die Richtigkeit bescheinigt: MB (Der Kegelgevatter), 14. April 2000

 

 
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