Vereinssatzung
VEB Güllepumpe
1. Der Verein führt den Namen „VolksEigener Betrieb
Güllepumpe“.
2.
Sinn
und Zweck des Vereins ist das sportliche kegeln, dessen Pflege und Fortführung
in jeglicher Hinsicht.
3.
Der Verein wird durch einen Vorstand vertreten.
a) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden (Kegelvater)
und seinem Stellvertreter.
b)
Die Mitglieder wählen den Vorstand in freier, öffentlicher
Wahl mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch 5
Mitglieder.
4.
Mitglieder können nur Männer werden.
a)
Frauen können als Gastkegler zugelassen werden. Weibliche
Gastkegler sind vorher anzumelden.
b)
Männliche Gastkegler können ohne vorherige Anmeldung am
kegeln teilnehmen.
5.
Der
Kegeltermin ist alle 4 Wochen Dienstags. Auf Antrag der Mitglieder kann der
Termin geändert werden. Dazu ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder
erforderlich, mindestens jedoch 6 Mitglieder.
6.
Der
Kegelvater ist für die Einhaltung der Kegelregeln verantwortlich.
7.
Die
Mitglieder wählen mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch
6 Mitglieder, einen Kassenwart und einen Kassenbuchführer.
8.
Der
Kassenwart verwaltet zusammen mit dem Kassenbuchführer die eingenommenen Gelder
und ist für externe Geldangelegenheiten des Vereins verantwortlich.
9.
Der
Kassenbuchwart führt ein Buch mit allen Ein- und Ausgaben des Vereins. Zu jedem
Kegeln hat er das Buch mitzubringen und dort alle Zahlungsvorgänge zu
vermerken.
a)
Das
Kassenbuch wird zweimal im Kegeljahr durch 2 Mitglieder des Vereins geprüft.
Diese 2 Mitglieder dürfen keine andere Funktion im Verein haben.
b)
Ein Kegeljahr beginnt mit dem 01.01. eines Jahres und
endet mit dem 31.12. des gleichen Jahres.
c)
Die Prüfungstermine sind jeweils zum Ende des ersten und
zweiten Kegelhalbjahres.
10.
Bei
Abstimmungen besitzt jedes Mitglied eine Stimme, der Kegelvater hat zwei
Stimmen. Diese Bestimmung findet keine Anwendung bei der Wahl des
Kegelvaters.
Kegelregeln
des VEB Güllepumpe
Die
Kegelregeln regeln die Gebühren des Vereins "VEB-Güllepumpe". Die nachfolgenden
Gebühren sind für alle Mitglieder verbindlich. Die Gebühren sind nach jedem
Kegeln zu entrichten und der Kegelkasse zuzuführen.
· Teilnahme /
Nichtteilnahme am Kegeln
Jedes am Kegeln teilnehmende Mitglied hat einen Betrag von Euro 5,0- zu
entrichten. Nicht anwesende Mitglieder haben ein Betrag von Euro 5,0- zu
entrichten. Die Kosten der Kegelbahn werden durch die am Kegeln teilnehmenden
Personen geteilt.
· Gastkegler
Gastkegler haben sich in gleicher Höhe wie Mitglieder an den Kosten für die
Kegelbahn zu beteiligen. Kosten für Spiele, Pumpe usw. sind von Gastkeglern in
gleicher Höhe wie von Mitgliedern zu tragen und unter Gastkegler im Kegelbuch
zu führen.
· Spiele
Bei Kegelspielen zahlen die letzten 3. Der Letzte bezahlt Euro 1,5- in die
Kegelkasse, der Vorletzte Euro 1,0- und der Drittletzte Euro 0,50.
· Pumpen
Für jede gekegelte Pumpe hat der Spieler Euro 0,20- zu entrichten.
· Band
berühren, Klingeln
Beim Berühren des Bandes der Kegelbahn durch einen Kegler oder dessen Kugel,
ist ein Betrag von Euro 0,50- zu entrichten.
· Einsatz
vergessen, zu früh gekegelt
Wer seinen Kegeleinsatz vergisst, wer zu früh kegelt, wenn er noch nicht an der
Reihe ist oder wer durch das Bringen einer Kugel an seinem Platz auf seinen
Einsatz aufmerksam gemacht werden muss, hat eine Gebühr von Euro 1,0- zu
entrichten.
·
Zu
spät zum Kegeltermin erscheinen
Das Kegeln beginnt um 20:00 Uhr. Um 20:10 haben alle teilnehmenden Mitglieder
beim Kegeln zu sein. Wer später erscheint, hat eine Gebühr von Euro 0,10 pro
Minute zu entrichten. Die Zeit zählt ab 20:10 Uhr.
Die
Gebühren sind am Ende eines jeden Kegelns an den Kassenbuchführer zu bezahlen.
Es besteht die Möglichkeit einen größeren Betrag zu zahlen und dann
die Gebühren von dem Guthaben zu begleichen. Außenstände sind innerhalb von 3
Monaten zu begleichen, ansonsten wird eine Gebühr von Euro 5,00 erhoben.
Die
Richtigkeit bescheinigt: MB (Der Kegelgevatter), 14. April 2000
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